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Mitgliedschaft

Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt Euro 10,-- / Jahr.

Über freiwillige Spenden zur Unterstützung des Vereins freuen wir uns natürlich immer.

Mitgliedsbeitrag, Spenden, Projektausgleich bitte nur bar.

Das Antragsformular zur Fördermitgliedschaft findest du gleich unter diesem Text als pdf.

Wir können das Formular aber gerne vor Ort gemeinsam ausfüllen.

 

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

 

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. 

Außerordentliche Mitglieder unterteilen sich in Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Die Fördermitglieder sind Förderer des Vereins ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. 

Die Ehrenmitglieder des Vereins haben keine Beitragspflicht und kein Wahlrecht.

Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, vom/n dem/der Präsident/in durch Beschluss verliehen werden.

 

 

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

 

Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen, sowie für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften möglich.

Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus.

Über die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern entscheidet der/die Präsident/in.

Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

 

 

 

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft erlischt für jeden physischen Menschen durch den Tod, Kündigung oder Ausschluss. 

Bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften erlischt die Mitgliedschaft auch durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit.

 

Der Austritt:

 

Die Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Mitgliedsjahres gekündigt wird.

noch keine Veranstaltungen veröffentlicht

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